Hygienekonzept

Für die Zeit der Infektionsgefahr durch SARS-CoV-2

Praxisausstattung

  • Berührungsloses Händedesinfektionsgerät
  • Raumluftreiniger Philips
  • Plexiglasschutzscheibe
  • Hygienespray
  • OP-Masken
  • FFP2-Masken

Durchführung der Hygienemaßnahmen

Die bundesweiten Basismaßnahmen im Infektionsschutzgesetz sind noch bis zum 7. April 2023 in Kraft. Danach soll neu geprüft werden.

Die PatientInnen betreten mit einer FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung die Praxis und behalten diese bis zum Ende auf. Eine Ausnahme ist derzeit nur mit einer ärztlich-medizinisch belegten Bescheinigung möglich. Die PatientInnen desinfizieren sich beim Betreten und beim Verlassen der Praxis die Hände. Beim Aufenthalt in der Praxis wird weitestgehend das Berühren von Einrichtungsgegenständen vermieden. Auch die Therapeutin trägt eine FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung.

Während des Aufenthaltes in der Praxis wird der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten. Des Weiteren sorgt eine Plexiglastrennwand zwischen Patient und Therapeutin für weiteren Schutz. Die Therapeutin sorgt für die notwendigen Lüftungsphasen zwischen den Therapiesitzungen.

Kommunikation

Die PatientInnen und die Therapeutin kommunizieren zeitnah bei K1-Kontakt zu positiv getesteten Personen, eigenen Infektionssymptomen und/oder eigenem positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2. Für den Fall einer Quarantäne als K1-Person, Verdachtsfall oder Erkrankungsfall können bereits vereinbarte Termine kurzfristig abgesagt werden.

Alternativ bietet die Praxis die Durchführung von Videotherapiestunden an.

Hygienekonzept zum Ausdrucken (PDF)

Goslar, den 01.01.2023