Nach der erfolgten Kontaktaufnahme per Telefon oder per Mail vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Aufgrund der hohen Nachfrage führe ich einen Warteliste. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Bitte versuchen Sie pünktlich (nicht zu früh und nicht zu spät) zu kommen, da wir in der Praxisgemeinschaft kein Wartezimmer vorhalten und die Patienten im stündlichen Turnus einbestellt sind.
Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch und auch jeweils im weiteren Verlauf zum Quartalsbeginn Ihre Krankenkassenkarte mit. Da ich eine kassenzugelassene Therapeutin bin, werden die Kosten von der Krankenkasse in der Regel übernommen.
Für die ersten fünf Sitzungen werden die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen übernommen, ohne dass ein Therapieantrag gestellt werden muss.
Innerhalb von fünf Sitzungen erfolgt die Abklärung der Beschwerdeproblematik (Diagnostik) sowie die Indikation, also die Klärung über die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie. Wir überprüfen gemeinsam, ob eine ambulante Verhaltenstherapie das richtige Behandlungsverfahren darstellt oder eventuell eine stationäre Behandlung oder ein anderes Therapieverfahren erfolgsversprechender sein würde.
Für eine erfolgreiche Therapie ist es entscheidend, dass die „Chemie stimmt“. In den ersten Sprechstunden haben wir auch die Möglichkeit uns kennenzulernen und zu schauen, ob eine ausreichend tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann.
In der 5. Sitzung würden wir gemeinsam einen Antrag auf zunächst 12 Stunden Kurzzeittherapie (KZT1) bei der gesetzlichen Krankenkassen stellen. Reichen diese Stunden nicht aus, ist es möglich, weitere 12 Stunden (KZT2) bei der Krankenkasse zu beantragen. Sofern ein externer Gutachter eine Weiterbehandlung empfiehlt, sind darüber hinaus weitere 36 Stunden in Rahmen einer Langzeittherapie (LZT) möglich.